Anbieterkennung / Erstinformation
(gem. § 15
VersVermV und §§ 12, 12a FinVermV)
Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtungen sind wir gehalten, Ihnen nachfolgende Informationen zu übermitteln bzw. auszuhändigen.
Rechtsstellung:
Sie erhalten hierzu Ausführungen und Hinweise in den allgemeinen Vertragsgrundlagen für die Maklervollmacht
des Versicherungsmaklers.
Firmenanschrift / Angaben zum Unternehmen:
BENDER FINANZKONZEPTE
Rheinstraße 18
56281 Karbach
Telefon: 06747 95 25 926
E-Mail: info@bender-finanzen.de
Steuernummer: 40 / 011 / 31006
Zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Simmern-Zell
Schloßstraße 42
56856 Zell (Mosel)
Telefon (Zentrale): 06761 855-0
Fax (Zentrale): 06761 855-32053
Internetseite: www.finanzamt-simmern-zell.fin-rlp.de
Status: Die Eintragung im Vermittler-Register besteht als:
Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Z. 2 GewO mit der Registernummer D-CDSU-J44V2-16
Zugelassener Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO mit der Registernummer D-F-141-U343-99
Zugelassener Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO mit der Registernummer D-W-141-X86M-92
Umgang mit Nachhaltigkeit(ESG-Risiken)
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen
Umwelt(Enviroment), Soziales(Social) und Unternehmensführung(Governance) bezeichnet, deren Eintreten
negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne
Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Wetterperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Umgang mit nachhaltigen Produkten:
Der Versicherungsmakler verfolgt keine gezielte Nachhaltigkeitsstrategie, angebotene Produkte können aber nachhaltig sein.
Allgemeine Information:
BENDER FINANZKONZEPTE verfolgt keine gezielte Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Gesellschaften und Produkten berücksichtigen wir die etwaigen Nachhaltigkeitsaspekte nicht gezielt. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir die etwaigen Nachhaltigkeitsaspekte des jeweiligen Produktes/Produktgebers auf Nachfrage gesondert auf Basis der durch den Produktgeber zur Verfügung gestellten Informationen dar. Unsere Produktauswahl kann nachhaltige Produkte umfassen.
Die Beratung erfolgt dabei auf Basis der von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen - diese liegen z.T. noch nicht von jedem Produktgeber vollständig vor. Für deren Richtigkeit ist der Versicherungsmakler daher nicht verantwortlich.
Vergütung bezogen auf Nachhaltigkeitsaspekte:
Die Vergütung für die Vermittlung von Produkten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Berufs-Haftpflichtversicherung
Wir besitzen eine Berufs-Haftpflichtversicherung, welche die Voraussetzungen der VersicherungsVermittler-Verordnung
(VersVermV) erfüllt.
Behörde für die Erlaubnis nach §34c Abs. 1 GewO:
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Brühlstraße 2
55469 Simmern
Telefon (Zentrale): 06761 837-150
Fax (Zentrale): 06761 837-100
Internetseite: www.sim-rhb.de
Behörde für die Aufsicht nach §34c Abs. 1 GewO:
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Brühlstraße 2
55469 Simmern
Telefon (Zentrale): 06761 837-150
Fax (Zentrale): 06761 837-100
Internetseite: www.sim-rhb.de
Behörde für die Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Z. 2 GewO:
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz
Schloßstraße 2
56068 Koblenz
Telefon (Zentrale): 0261 106-0
Fax (Zentrale): 0261 106-234
Internetseite: www.ihk.de/koblenz
Behörde für die Aufsicht nach §34d Abs. 1 Z. 2 GewO:
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz
Schloßstraße 2
56068 Koblenz
Telefon (Zentrale): 0261 106-0
Fax (Zentrale): 0261 106-234
Internetseite: www.ihk.de/koblenz
Behörde für die Erlaubnis nach §34f Abs. 1 GewO:
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Brühlstraße 2
55469 Simmern
Telefon (Zentrale): 06761 837-150
Fax (Zentrale): 06761 837-100
Internetseite: www.sim-rhb.de
Behörde für die Aufsicht nach §34f Abs. 1 GewO:
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Brühlstraße 2
55469 Simmern
Telefon (Zentrale): 06761 837-150
Fax (Zentrale): 06761 837-100
Internetseite: www.sim-rhb.de
Behörde für die Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO:
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Brühlstraße 2
55469 Simmern
Telefon (Zentrale): 06761 837-150
Fax (Zentrale): 06761 837-100
Internetseite: www.sim-rhb.de
Behörde für die Aufsicht nach § 34i Abs. 1 GewO:
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Brühlstraße 2
55469 Simmern
Telefon (Zentrale): 06761 837-150
Fax (Zentrale): 06761 837-100
Internetseite: www.sim-rhb.de
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
D-10178 Berlin
Telefon +49 30 20308 0
E-Mail info@dihk.de
www.dihk.de
Registerabruf unter www.vermittlerregister.info
oder telefonisch unter 0180-6005850 (0,20 €/Anruf)
Beratungsleistung:
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.
Vergütung:
Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.
Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder
Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes
soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler / -berater gem. § 34 f GewO
zulässig ist
Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und –vermittlung:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch
Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers
und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der
gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern)
erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
Produktauswahlpalette bei der Vermittlung von Darlehen
Der Vermittler wird für eine Vielzahl von Banken und Bausparkassen tätig (mehr als 10).
Der Vermittler erbringt in diesem Bereich Beratungsleistungen.
Leistungsentgelt / Kosten bei der Vermittlung von Darlehen
Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien.
Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser
Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt,
das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehensgeber
gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen
werden:
Beschwerdemanagement:
Bei Beschwerden können Sie sich immer direkt wenden an:
BENDER FINANZKONZEPTE
Rheinstraße 18
56281 Karbach
Telefon: 06747 95 25 926
E-Mail: info@bender-finanzen.de
Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor
folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Weitere Informationen: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Weitere Informationen: www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- und Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34d Gewerbeordnung (ggf. § 34c Gewerbeordnung, § 34f Gewerbeordnung, § 34i Gewerbeordnung)
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Weitere Informationen:
Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu
informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z.B. durch Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs,
Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister
eingetragenen Firma usw. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die
Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen.
Im Schadensfall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren Sie uns auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Wir werden hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusage einholen.